Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: November 2025 E-mail: gtc@nexumev.com Vorbemerkung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») wird nachfolgend ausschliesslich vom Kunden gesprochen und auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Kundinnen sind immer mitgemeint.
1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Nexum EV Charge (nachfolgend «Nexum») und ihren Kunden betreffend die Vermittlung von Ladestationen für aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge, die Bezahlung von Ladedienstleistungen an diesen Stationen und die Erbringung allfälliger , weiterer Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität (zusammen, die «Elektromobilitätsdienstleistungen»). Mit der Registrierung für den Lade-Service von Nexum oder spätestens mit dem Bezug einer Elektromobilitätsdienstleistung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen Nexum und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages (der «Vertrag»). Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch den Kunden sind für Nexum unbeachtlich und nicht gültig, es sei denn, Nexum stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Nexum erbringt ihre Elektromobilitätsdienstleistungen gemäss der jeweils im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung der AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Webseite von Nexum (www.nexumev.com) abrufbar . Nexum behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
2. Registrierung und Kundenkonto
2.1 Registrierung Der Kunde muss sich für den Lade-Service registrieren und ein Kundenkonto eröffnen, um sämtliche, von Nexum angebotenen Elektromobilitätsdienstleistungen nutzen zu können. Die Registrierung kann der Kunde auf der Webseite von Nexum oder im Elektromobilitäts-App vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, das Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Nexum bestätigt dem Kunden die erfolgreiche Eröffnung seines Kundenkontos per E-Mail. Nexum ist jedoch auch berechtigt, die Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei der Kontoeröffnung wird dem Kunden ein Benutzername sowie ein sicherheitstechnisch starkes Passwort «Zugangsdaten») per E-Mail zugeordnet. Letzteres kann der Kunde ändern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugegeben und sie vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde hat seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben könnten. 2.2 Sperrung des Kundenkontos Nexum kann das Lade-Service Kundenkonto ohne Vorankündigung sperren und ihn vom Bezug von Elektromobilitätsdienstleistungen ausschliessen, wenn (i) er die Bestimmungen dieser AGB (insbesondere die Sicherheitsvorschriften in Ziffer 4.4) verletzt, (ii) der Kunde die in Rechnung gestellten Elektromobilitäts-Dienstleistungen nicht fristgerecht bezahlt, (iii) sich der Kunde in einer anderen Weise treu- oder gesetzeswidrig verhält oder (iiii) wenn die Sperrung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung per E-Mail unterrichtet. Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung wegfällt.
3. Nexum EV Charge-App
Nexum stellt dem Kunden ein eine Nexum EV Charge-App in den entsprechenden App-Stores (iOS) zur Verfügung. Mittels Nexum EV Charge App kann der Kunde u.a. Ladestationen finden, Routenplanen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nexum EV Charge-App zu aktualisieren, sobald Aktualisierungen verfügbar sind. Unterlässt der Kunde dies, kann es sein, dass die App nicht funktioniert oder Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.
4. Ladedienstleistungen
4.1 Ladestation Einden Nexum vermittelt ihren Kunden Ladestationen, an welchen sie ihre Elektrofahrzeuge mit elektrischer Energie laden können. Zu diesem Zweck stellt Nexum auf der Nexum EV Charge-App ein Instrument zur Verfügung, mit dem der Kunde in Echtzeit die Standorte und die Verfügbarkeit der Ladestationen im Nexum EV Charge-App von Nexum sowie in den Netzwerken der Roaming-Partner von Nexum einsehen kann. 4.2 Aufladen des Fahrzeugs Für den Ladevorgang muss der Kunde sein Fahrzeug mittels Ladekabel mit der Ladestation verbinden. Der Kunde ist verpflichtet, die Steckdose zu verwenden, die den technischen Spezifikationen seines Fahrzeugs entspricht. Je nach Ladestation muss die Steckdose erst mittels Kundenkarte entsperrt werden. Um den Ladevorgang zu starten, muss der Kunde seine Kundenkarte vor das RFID-Lesegerät der Ladestation legen oder die Ladestation für den Ladevorgang freischalten. Zur Beendigung des Ladevorgangs muss der Kunde wiederum seine Kundenkarte vor das RFID-Lesegerät der Ladestation legen und den Ladevorgang stoppen oder beenden. Falls die Ladestation nicht korrekt für den Ladevorgang freigegeben werden kann, dieser nicht beendet werden kann oder die Ladestation defekt oder beschädigt ist, hat der Kunde die Support-Hotline von Ladestationsbetreiber anzurufen und dies zu melden. 4.3 Bestimmungszweck der Parkplätze zum Aufladen Die für das Aufladen bestimmten Parkplätze der Ladestationen dürfen lediglich zum Aufladen von Fahrzeugen genutzt werden. Der Kunde darf nicht auf diesen Plätzen parkieren, wenn kein Ladevorgang stattfindet. 4.4 Sicherheitsvorschriften Der Kunde verpflichtet sich, •ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestation anzuschliessen, die für den Strassenverkehr zugelassen sind; •ausschliesslich Fahrzeuge anzuschliessen, die mit ihren Komponenten (wie Ladekabel, Stecker etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind; •die Anweisungen des Fahrzeugkonstrukteurs hinsichtlich Dauer und maximaler Leistung des Ladevorgangs zu befolgen; •die Ladestation gemäss diesen AGB zu benützen und sämtliche Anweisungen und Nutzungshinweise des Ladestationseigentümers und/oder Nexum zu befolgen; und •die Ladestation und deren Umgebung in seinem Einflussbereich bestmöglich gegen Beschädigungen zu schützen. Bei einer Warnmeldung, die von Warnleuchten an der Ladestation und/oder in seinem Fahrzeug ausgegeben wird, muss der Kunde alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um seine eigene Sicherheit und diejenige von Dritten zu gewährleisten und sein Fahrzeug zu schützen. Insbesondere trennt der Kunde, wenn ungefährlich, sofort die Verbindung von Ladestation und Fahrzeug und ruft die Support-Hotline von Ladestationsbetreiber an. Der Kunde haftet Nexum und dem Ladestationseigentümer für Schäden, die er in Verletzung dieser Ziffer 4.4 an der Ladestation oder deren Umgebung verursacht. 4.5 Verfügbarkeit und Zustand von Ladestationen Die Pflichten von Nexum für Ladedienstleistungen beschränken sich auf die anzeige der Positionen von Ladestationen. Die vermittelten Ladestationen werden vom jeweiligen Ladestationseigentümer betrieben. Diesem obliegt es dafür zu sorgen, dass seine Ladestationen in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind. Er ist berechtigt, den Betrieb von Ladestationen zeitlich zu begrenzen oder dauerhaft einzustellen. Nexum zeigt Unterbrechungen und die Verfügbarkeit einzelner Ladestationen in der Nexum App an. Darüber hinaus schliesst Nexum jedoch jegliche Haftung für Verfügbarkeit, Zustand und Sicherheit der Ladestationen aus. 4.6 Unterbrechung der Ladedienstleistungen Das Ladestations-App von Nexum stehen dem Kunden grundsätzlich 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich zur Verfügung. Nexum kann jedoch das Funktionieren ihres Apps ohne Unterbrechungen oder Störungen, ebenso wenig wie bestimmte Ladezeiten und -kapazitäten gewährleisten. Nexum ist berechtigt, die Verfügbarkeit ihres Ladestations-Apps in folgenden Fällen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen: •bei betriebsbedingten Unterbrechungen wie Systemstörungen, Fehlerbehebungen und Unterhalts- und Aktualisierungsarbeiten; •bei Unterbrechung der Telekomleitungen bzw. Internetverbindung zwischen der Ladestation und den Servern von Nexum bzw. denjenigen ihrer Service-Provider; •bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz; •bei Fällen höherer Gewalt, ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen; •in allen anderen Fällen, welche dies unbedingt notwendig machen.
5. Werbung
Nexum ist berechtigt, den Kunden via App Nexum EV Charge oder anderweitig mit personalisierter oder standortgebundener Werbung (z.B. Angebote in der Umgebung einer Ladestation) zu beliefern. Der Kunde kann die Belieferung mit Werbung jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an Nexum untersagen.
6. Weitere Elektromobilitätsdienstleistungen
Nexum kann dem Kunden im Bereich der Elektromobilität weitere Dienstleistungen anbieten. Sofern solche Dienstleistungen kostenpflichtig sind, weist Nexum den Kunden hierauf hin.
7. Bezahlung der Ladedienstleistungen
Der Preis für eine Ladedienstleistung setzt sich aus den Komponenten Startgebühr , Elektrizitätsbezug, Verweildauer und Reservationskosten zusammen. Die Preise werden von dem jeweiligen Ladestationseigentümer festgelegt in Rechnung gestellt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats hin per E-Mail gekündigt werden. Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine fortgesetzte oder schwerwiegende Vertragsverletzung oder ein Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften in Ziffer 4.4.
9. Haftung von Nexum
Nexum haftet für sich und ihre Hilfspersonen nur für vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung von Nexum, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder verloren gegangene oder veränderte Daten, ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
10. Kundendaten, Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unter diesem Vertrag kann Nexum Daten des Kunden, welche durch den Kunden zur Verfügung gestellt oder durch seine Nutzung der App Nexum EV Charge generiert werden (solche im Zusammenhang mit dem Aufladen des Fahrzeugs), unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen erheben, speichern, bearbeiten, nutzen und an Dritte weitergeben, soweit dies (i) zur Erfüllung von vertraglichen VerpPlichtungen gegenüber dem Kunden (ii) zur PPlege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung, (iii) zur Individualisierung der Nexum App Nexum EV Charge oder der Bereitstellung personalisierter Inhalte oder Werbung oder (iv) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen von Nexum geschieht. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Elektromobilitätsdienstleistung anfallenden Daten insbesondere zwischen der Nexum und den Nexum zu Marketingzweckenbearbeitet und ausgetauscht werden. Nexum ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Massnahmen zur Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und zum Schutz der Daten gegen unbefugte Zugriffe.
11. Schlussbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, Nexum über Änderungen seiner Kontaktangaben per E-Mail zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen von Nexum an den Kunden können rechtswirksam an die zuletzt Nexus bekannt gegebene E-Mailadresse erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Der Vertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sind ohne schriftliche Ermächtigung der anderen Partei nicht übertragbar . Vorbehalten bleibt die Übertragung dieses Vertrages von Nexum auf eine ihrer Konzerngesellschaften. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem, materiellem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Die vorstehende Rechtswahl- und Gerichtstandklausel gilt nicht, sofern und soweit sich der Kunde als Konsument zwingend auf die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts berufen kann.
Kontakt: gtc@nexumev.com